Herzlich Willkommen
auf der Website der Grundschule Weißenhorn-Nord.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Schule und zu aktuellen Themen & Terminen.
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Das Kollegium der Grundschule Weißenhorn Nord hat sich sehr über den wunderschönen Maibaum gefreut.
Alle, die in diesem Schuljahr neu ins Kollegium kamen, waren sehr überrascht über diese schöne Tradition an unserer Schule, die nicht selbstverständlich ist.
Besonders gefreut haben sich dieses Jahr unsere Sekretärin und unser Hausmeister, deren Engagement im Gedicht besonders gewürdigt wurde.
Wir möchten uns ganz herzlich beim Elternbeirat für den schönen Baum und die stete Bereitschaft, sich in der Schule mit einzubringen, bedanken!
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 5. April 2022 beschlossen, die generellen, anlasslosen Testungen an den Schulen in Bayern ab dem 1. Mai 2022 einzustellen. Ebenfalls zum 1. Mai 2022 wird die 3G-Regelung für Lehrkräfte, sonstige an den Schulen tätige sowie schulfremde Personen aufgehoben.
Bis einschließlich 30. April 2022 gelten die bisherigen Regelungen unverändert. Somit kann den erfahrungsgemäß höheren Infektionszahlen unter den Schülerinnen und Schülern, mit denen nach den Osterferien zu rechnen ist, wirksam begegnet werden.
Detailliertere Hinweise und Informationsmaterialien zu den Verhaltensempfehlungen bei Infektionen bzw. Covid-19-typischen Symptomen für Erziehungsberechtige, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, aber auch zu den künftigen allgemeinen Hygieneempfehlungen im Schulgebäude werden rechtzeitig vor dem 1. Mai auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Verfügung gestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
an den Schulen in Bayern bestehen durch Masken, regelmäßige Testungen und die Hygienevorgaben des Rahmenhygieneplans umfangreiche Schutzmaßnahmen.
Aufgrund des hohen Schutzniveaus wurde das Vorgehen bei Infektionsfällen an Schulen weiter vereinfacht. Hierüber möchten wir Sie kurz informieren.
Was geschieht mit positiv getesteten Schülerinnen und Schülern?
Was gilt für die übrigen Schülerinnen und Schüler?
Weitere Informationen zu Isolation bzw. Quarantäne
Wir bedanken uns erneut bei Ihnen und Ihrer Familie für Ihre Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie und wünschen Ihnen alles Gute!
Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus
1 Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind gemäß der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation) seit 25.01.2022:
Die erweiterte Maskenpflicht auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung wurde bis auf Weiteres verlängert.
Außerdem dürfen Schüler*innen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben. Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden
Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nach wie vor nicht aus.
Die dem Testnachweis zugrundliegende Testung darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag bei einem PCR-Test oder einem weiteren Test mittels Amplifikationstechnik vor höchstens 48 Stunden, bei einem PoC-Antigentest vor höchstens 24 Stunden durchgeführt worden sein.
Künftig werden zusätzlich die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse intensiviert: Ab dem Tag, an dem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen eine Woche lang an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden oder vorliegen. Diese Regelung gilt für die ganze Klasse, der die infizierte Schülerin bzw. der infizierte Schüler angehört.
Schüler*innen, die nicht an den schulischen Testungen teilnehmen, müssen nach einem bestätigten Infektionsfall für die Teilnahme am Präsenzunterricht einen externen Testnachweis nach den Vorgaben des § 3 der 14. BayIfSMV erbringen. Externe Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.
Bitte lesen Sie zu Ihrer Anfrage zunächst unsere FAQ bzw. unsere Informationsseite zu den Selbsttests an Schulen und zu PCR-Pooltests an Grund- und Förderschulen.
Die Corona-Telefonhotline des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus steht Eltern bei dringenden Fragen rund um Schule und das Coronavirus zur Verfügung. Die Hotline ist außerhalb der bayerischen Schulferien von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089/54 02 99 86 erreichbar.
Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung unter der Nummer 089/122 220 (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr) eine Hotline eingerichtet, die als Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen dient.
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
Liebe Eltern,
anbei finden Sie eine Liste von Internet-Links, die Sie ihren Kindern zur Verfügung stellen können. Viele sind kostenfrei, bei manchen muss man sich mit einer Mail-Adresse anmelden. Natürlich gibt es darüber hinaus noch eine Vielzahl anderer APPs. Verwenden Sie aber bitte nur solche, die Sie auch selber im Vorfeld angeschaut haben.
Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, dass das Surfen im Internet auch Risiken beinhaltet und schauen Sie nach, ob Ihr Kind sich an die vereinbarten Regeln hält, die Sie zur Nutzung des Internets ausgemacht haben.
Unsere Schule wird zurzeit von 138 Schülerinnen und Schülern aus Weißenhorn und den Stadtteilen Attenhofen, Oberhausen und Wallenhausen besucht. Sie verteilen sich auf sechs reguläre Klassen und eine jahrgangskombinierte Klasse.
Das Schulgebäude befindet sich gegenüber der Stiftungsklinik Weißenhorn. Die Schulkinder der umliegenden Ortsteile kommen mit dem Bus zur Schule. Der große Pausenhof mit einem großen Klettergerüst lädt zum Spielen und Klettern ein. Das moderne Schulhaus ist lichtdurchflutet und hell.