Elternbriefe Juli
Elternbriefe Mai-Juni
Informationen für Reisende
Zum 15. Juni hat das Auswärtige Amt die weltweite Reisewarnung für EU-Länder, Schengen-Staaten und Großbritannien aufgehoben. Die allgemeine Reisewarnung wird durch spezifische Reisehinweise für einzelne Länder und Regionen ersetzt.
Wenn Sie vor haben, in den Sommerferien zu verreisen, sollten Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuellen Voraussetzungen und Regelungen in der jeweiligen Zielregion sowie die damit verbundenen Bedingungen für eine Wiedereinreise in Deutschland bzw. Bayern erkundigen. Entsprechende Hinweise finden Sie beim Auswärtigen Amt oder beim Bundesinnenministerium.
Wer in Bayern aus einem Land bzw. einer Region einreist, das laut Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist, muss sich umgehend 14 Tage in Quarantäne begeben und eine E-Mail schreiben an gewerberecht@lra.neu-ulm.de. Dabei müssen die Kontaktdaten, das Einreisedatum und das Land/die Region, aus der man eingereist ist, angegeben werden. Bitte geben Sie in diesem Fall auch an der Schule Bescheid! Heute umfasst die RKI-Liste, die ständig aktualisiert wird, weit über 100 Länder, darunter Schweden, Türkei, Albanien, Serbien, Russ. Föderation, Dominikanische Republik und einige Bundesstaaten der USA.
Alle Links sowie die Zusammenfassung zum Thema Reisen finden Sie auch auf der Corona-Website des Landkreises.
Die gesetzlichen Bestimmungen der „Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung – EQV)“ vom 15. Juni 2020 finden Sie auf der Verkündungsplattform des Bayerischen Staatsministeriums.
Präsenzunterricht ab 29.06.2020
Ab 29.06.2020 findet der Präsenzunterricht für alle Gruppen von 8 Uhr bis 11.15 Uhr statt.
Eine Notfallbetreuung für Berechtigte wird weiterhin angeboten.
Sie kann zu den Zeiten in Anspruch genommen werden, in denen stundenplanmäßiger Unterricht wäre.
Nach den Pfingstferien wird der Unterrichtsbetrieb auch für die zweiten und dritten Klassen aufgenommen. Die Unterrichtszeiten und Gruppeneinteilungen werden durch die Klassenlehrerinnen bekannt gegeben.
Für alle Kinder, die keinen Präsenzunterricht haben, wird das „Lernen zuhause“ fortgeführt. Die Wochenpläne werden weiterhin per Mail an die Eltern verschickt.
Eine Notfall-Betreuungsgruppe ist weiterhin an der Grundschule Weißenhorn Nord eingerichtet “für Eltern, die im Bereich der kritischen Infrastruktur - auch ehrenamtlich - tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind." (Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie; Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit).
Grundschule Weißenhorn Nord, Günzburger Straße 58, 89264 Weißenhorn
Busfahrpläne für den Präsenzunterricht ab 29.06.2020
Montag - Freitag: Oberhausen, Wallenhausen
Hinfahrt: 7.30 Uhr, Linienbus 763 zur GS Nord
Rückfahrt: 11.25 Uhr (Linienbus)
Montag - Freitag: Attenhofen
Hinfahrt: Bus kommt zu den normalen Zeiten wie vor Corona
Rückfahrt: 11.20 Uhr (Bus kommt direkt an die Schule)
Notfallbetreuung in den Pfingstferien
18.05.2020
In den Pfingstferien wird bei Bedarf für Berechtigte eine Notfallbetreuung angeboten.
(siehe Schreiben KM vom 18.05.2020 in den Elternbriefen) Die Anmeldung dazu muss eine Woche vor den Pfingstferien abgegeben werden, d.h. spätestens am Montag, 25.05. 2020.
Wiederaufnahme der OGTS
Das Angebot der OGTS kann ab sofort wieder in Anspruch genommen werden, wenn:
- Ihr Kind grundsätzlich in der OGTS angemeldet ist
- Ihr Kind in der Jahrgangsstufe ist, die aktuell Präsenzunterricht hat und an dem jeweiligen Tag auch an der Schule unterrichtet wird.
Neue Regelung bis zur Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs oder weiterer Verordnungen:
- keine fixen Zeiten
- wöchentliche Anmeldung Ihres Kindes über das Sekretariat bis spätestens Freitagvormittag.
Aufgrund der momentanen Umstrukturierung bitten wir Sie, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn Sie dieses auch tatsächlich dringend brauchen. Ein warmes Mittagessen kann aktuell nicht angeboten werden.
Schulbusse fahren nur nach Absprache.
Ausweitung der Notfallbetreuung
23. April 2020
Ein flächendeckendes Betreuungsangebot würde das Ziel, das mit den Schulschließungen erreicht werden soll, unterlaufen. Deshalb wird ausschließlich eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet für Schüler und Schülerinnen, deren Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Hierzu zählen insbesondere Einrichtungen
- der Gesundheitsversorgung, der Pflege, der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung in Schulen und Betreuungseinrichtungen
- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
- der öffentlichen Infrastrukturen, der Lebensmittelversorgung, des Personen- und Güterverkehrs, der Medien, insbesondere Nachrichten- und Informationswesen, der Banken und Sparkassen
- zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
Die Notbetreuung kann ab Montag, 27.04.2020 auch dann in Anspruch genommen werden, wenn
- ein Erziehungsberechtigter des Kindes im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist
- ein alleinerziehender Elternteil erwerbstätig ist
Alleinerziehend im Sinne der Allgemeinverfügung ist ein Elternteil, wenn das Kind mit ihm oder ihr in einem Haushalt wohnt und in diesem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt, die als Betreuungsperson dienen kann. Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind bzw. die volljährige Person in der Wohnung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder
- keine Krankheitssymptome aufweisen
- keinen Kontakt zu einer infizierten Person haben oder binnen der letzten 14 Tage hatten
- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen
Bitte beachten Sie: Wir müssen rechtzeitig Bescheid wissen, wann genau Ihr Kind an der Notbetreuung teilnehmen soll. Da die Gruppe nicht zu groß werden darf, brauchen wir genaue Daten zur Personalplanung. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, wenn Ihr Kind zur Notfallbetreuung kommen soll und geben Sie Ihrem Kind am ersten Tag die ausgefüllte Erklärung (siehe unten) zur Berechtigung mit in die Schule.
18.03.2020 - Schuleinschreibung
Die Schuleinschreibung im Landkreis Neu-Ulm findet ab jetzt bis 31.03.2020 nur in schriftlicher Form statt. Das Anmeldeblatt bekommen Sie in den nächsten Tagen zugeschickt. Unterschreiben Sie es bitte und schicken Sie es bis spätestens 31.03.2020 an die Schule zurück (per Post oder Einwurf im Briefkasten). In Ausnahmefällen kann die Anmeldung auch telefonisch über das Sekretariat der Schule stattfinden (Tel. 426204).
Das Fristende für die schriftliche Erklärung zur Inanspruchnahme des Einschulungskorridors ist der 14.04.2020. Spätestens bis zu diesem Datum muss die Erklärung in der Schule vorliegen.
Falls Sie Bedarf an einer Betreuung in der Offenen Ganztagesschule (OGTS) haben:
Zum Antrag auf der Website der Stadt Weißenhorn
Abgabeort der Anmeldung für die OGTS ist ausschließlich das Rathaus.
16.03.2020 - Schuleinschreibung
Die Schuleinschreibung am 17.03.2020 entfällt und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der genaue Termin wird bekannt gegeben, sobald er feststeht.
Alle vereinbarten Elterngespräche (auch Beratungsgespräche bzgl. Einschulung) werden hiermit abgesagt.
Lern- und Arbeitspläne für die Schüler werden per Email über die Klassenelternsprecher weitergeleitet.
Danke!
Mai 2020
Das Kollegium der Grundschule Weißenhorn Nord bedankt sich bei allen Eltern, bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, bei der Stadtverwaltung und bei den Nachbarschulen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Gemeinsam stehen wir diese schwierige Zeit durch!
Der vom Elternbeirat aufgestellte Maibum ist für uns ein Zeichen der Hoffnung. Ganz herzlichen Dank dafür!