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89264 Weißenhorn

Informationen zum Schuljahr 2020/2021

 

Hinweis zum Mundschutz

Ab Mittwoch, 23.06.2021, entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen im Betreuungsraum nach Einnahme des Sitz- und Arbeitsplatzes für Schüler und Schülerinnen sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen.

 

Aktuelle Meldungen

Regelungen zum Unterrichtsbetrieb ab 21. Juni 2021 an allen Schulen in Bayern

 

Ab Mittwoch, 23.06.2021, entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen im Betreuungsraum nach Einnahme des Sitz- und Arbeitsplatzes für Schüler und Schülerinnen sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen.

 

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz

  • von 0 bis 100:
    voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen
  • von 100 bis 165:
    Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen
  • über 165:
    Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Jahrgangsstufe 4 (soweit nach dem Lehrplan der Grundschulen unterrichtet wird) sowie für
    Abschlussklassen, einschließlich Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachober-schulen und der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs;
    übrige Jahrgangsstufen: Distanzunterricht.

Zu beachten ist außerdem:

  • Bei der Frage, ab welchem Zeitpunkt bei der Über- oder Unterschreitung eines Schwel-lenwertes (100 bzw. 165) die jeweilige Unterrichtsform gilt, gilt weiterhin die „Drei- bzw. Fünf-Tage-Regelung“ nach den Vorgaben der jeweiligen Fassung der Bayerischen Infekti-onsschutzmaßnahmenverordnung; Umsetzung der Maßnahmen dann jeweils ab dem übernächsten Tag:

    Beispiele:
    a) Überschreitung des jeweiligen Schwellenwerts am So, Mo, Di  Umsetzung ab Do
    b) Unterschreitung des jeweiligen Schwellenwerts am Mi, Do, Fr, Sa, So  Umsetzung ab Di
     
  • Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 ist – wie bereits ab 07.06.2021 – das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schul-gelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend. Bitte achten Sie dabei auf einen eng anliegenden Sitz. Eine Mund-Nasen-Bedeckung („Community-Maske“) ist nicht mehr ausreichend.
  • Am Präsenzunterricht kann weiterhin nur teilnehmen, wer ein aktuelles, negatives Co-vid-19-Testergebnis vorlegen kann. Nähere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.
  • Anträge auf Beurlaubung von den Präsenzphasen können weiterhin bei der Schulleitung gestellt werden.

Weitere Informationen zum Unterrichtsbetrieb vor Ort erhalten Sie von Ihrer Schule.

Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Regelungen zum Unterrichtsbetrieb herunterladen

 

Kein Präsenzunterricht bis einschließlich Freitag, 12. Februar 2021

Bayern geht in einen verlängerten Lockdown. An allen Schulen findet bis einschließlich Freitag, 12.02.2021 Distanzunterricht statt. Die Klassenlehrerinnen informieren Ihre Klassen über die Organisation.

Eine Notbetreuung wird eingerichtet.

Bitte melden Sie sich direkt per Mail an das Sekretariat, falls Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung benötigen.

 

Anmeldung für jede Woche bis spätestens am Freitag vorher, 11 Uhr.

 

Ab Mittwoch, 16. Dezember, findet für alle Klassen Distanzlernen zu Hause statt.

Alle Kinder bekommen von ihren Lehrerinnen Arbeitspläne mit nach Hause. Die Lehrerinnen halten mit den Kindern über Microsoft Teams oder telefonisch Kontakt, je nach Möglichkeiten. Nähere Informationen erteilen die Klassenlehrerinnen individuell für ihre Klassen.

 

Notfallbetreuung wird für Berechtigte angeboten. Bitte melden Sie sich bei Bedarf im Sekretariat.

 

Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020

Die Staatsregierung hat entschieden, dass in diesem Jahr am 21. und 22. Dezember kein Unterricht mehr stattfindet. Der letzte Unterrichtstag im Jahr 2020 ist somit Freitag, der 18. Dezember.

 

Die Schulen bieten – soweit das Infektionsgeschehen es zulässt – an beiden Tagen eine Notbetreuung an

 

Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn

  • Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. Ihr Arbeitgeber Sie an diesen Tagen nicht freistellen kann,
  • beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) in einem sog. systemrelevanten Beruf arbeiten,
  • Sie z. B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben.

Bitte bedenken Sie:

Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen beiden Tagen nicht selbst betreuen können.

 

Bitte wenden Sie sich bis spätestens 14. Dezember an die Schule.

 
weitere Informationen
 

Präsenzunterricht im neuen Schuljahr

  • Einschulungsfeier für die Schulanfänger
    Die Einschulungsfeier für die Erstklässler beginnt um 9.15 Uhr im Pausenhof hinter der Schule. Es können zwei Personen teilnehmen, alle Personen müssen eine Maske tragen. Bitte kommen Sie durch das Gartentor bei der Tankstelle auf das Schulgelände.

    In der Schule gelten für alle Kinder folgende Verhaltensregeln

  • 1. Schultag (Dienstag, 08.09.2020)
    Unterricht findet für alle Kinder der 2. bis 4. Klassen von 08:00 Uhr bis 11:15 Uhr statt, Busse fahren fahrplanmäßig. Das neue Schuljahr startet im Regelbetrieb unter Vorgabe des neuen Hygieneplans.
  • Unterrichtsende ist in der ganzen 1.Schulwoche für alle Schülerinnen und Schüler um 11.15!

 

Wichtig!

Seit 8. August sind Einreisende aus Risikogebieten verpflichtet, bei ihrer Einreise nach Deutschland einen Corona-Test machen zu lassen – solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sie sich in Quarantäne begeben. Bitte informieren Sie die Schule und das Gesundheitsamt! Das Landratsamt Neu-Ulm hat hierfür ein Onlineformular eingerichtet. Den Link sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landratsamtes. Eine aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts.

 

Alle Links sowie die Zusammenfassung zum Thema Reisen finden Sie auch auf der Corona-Website des Landkreises.

 

Am ersten Schultag nach den Sommerferien müssen alle Kinder das ausgefüllte Formular „Rückmeldung über Reisen in den letzten 14 Tagen vor Schulbeginn“ abgeben. Wer sich am ersten Schultag noch in Quarantäne befinden sollte und/oder Krankheitssymptome aufweist, meldet sich bitte umgehend bei der Schule.

 
Rückmeldung über Reisen herunterladen
 
 

Danke!

Mai 2021

 

Das Kollegium der Grundschule Weißenhorn Nord bedankt sich ganz herzlich beim Elternbeirat für den schönen Maibaum. Der Spruch ist für uns ein Zeichen größter Wertschätzung. Wir haben uns sehr darüber gefreut!