Sekretariat: 0 73 09 / 42 62 04
info@gs-nord.weissenhorn.de
Günzburger Straße 58
89264 Weißenhorn

Informationen zum Schuljahr 2021/2020

 

Testungen an den Schulen in Bayern

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 5. April 2022 beschlossen, die generellen, anlasslosen Testungen an den Schulen in Bayern ab dem 1. Mai 2022 einzustellen. Ebenfalls zum 1. Mai 2022 wird die 3G-Regelung für Lehrkräfte, sonstige an den Schulen tätige sowie schulfremde Personen aufgehoben.

Bis einschließlich 30. April 2022 gelten die bisherigen Regelungen unverändert. Somit kann den erfahrungsgemäß höheren Infektionszahlen unter den Schülerinnen und Schülern, mit denen nach den Osterferien zu rechnen ist, wirksam begegnet werden.

Detailliertere Hinweise und Informationsmaterialien zu den Verhaltensempfehlungen bei Infektionen bzw. Covid-19-typischen Symptomen für Erziehungsberechtige, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, aber auch zu den künftigen allgemeinen Hygieneempfehlungen im Schulgebäude werden rechtzeitig vor dem 1. Mai auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Verfügung gestellt.

 

Zur Seite des Ministeriums

 

Hotline des Kultusministeriums

Für dringende Fragen von Eltern

 

Bitte lesen Sie zu Ihrer Anfrage zunächst unsere FAQ bzw. unsere Informationsseite zu den Selbsttests an Schulen und zu PCR-Pooltests an Grund- und Förderschulen.

 

Die Corona-Telefonhotline des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus steht Eltern bei dringenden Fragen rund um Schule und das Coronavirus zur Verfügung. Die Hotline ist außerhalb der bayerischen Schulferien von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089/54 02 99 86 erreichbar.

 

Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung unter der Nummer 089/122 220 (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr) eine Hotline eingerichtet, die als Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen dient.

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html

 

Umgang mit Infektionsfällen an Schulen

Februar 2022

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
an den Schulen in Bayern bestehen durch Masken, regelmäßige Testungen und die Hygienevorgaben des Rahmenhygieneplans umfangreiche Schutzmaßnahmen.
Aufgrund des hohen Schutzniveaus wurde das Vorgehen bei Infektionsfällen an Schulen weiter vereinfacht. Hierüber möchten wir Sie kurz informieren.

 

Was geschieht mit positiv getesteten Schülerinnen und Schülern?

  • Wie bisher dürfen Schülerinnen und Schüler, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, den Präsenzunterricht nicht besuchen.
  • Wird eine Infektion in der Schule entdeckt, muss die Schülerin bzw. der Schüler umgehend nach Hause gehen bzw. von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Schule benachrichtigt das Gesundheitsamt. Ein positiver Selbsttest muss durch einen PCR-Test (z. B. im Testzentrum) bestätigt werden; das Gesundheitsamt informiert über das weitere Vorgehen.
  • Die Isolation der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

Was gilt für die übrigen Schülerinnen und Schüler?

  • Die übrigen, negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse besuchen weiter den Unterricht. Die Testungen in der Klasse werden für fünf Tage nochmals ausgeweitet.
  • Sofern sich in einer Klasse Infektionen gravierend häufen und der Präsenzunterricht nicht mehr aufrechterhalten werden kann, ergreifen Schulleitung und ggf. Gesundheitsamt zusätzliche Maßnahmen.
    • Die Schulleitung ordnet für insgesamt fünf Wochentage Distanzunterricht für die ganze Klasse an.
    • Das Gesundheitsamt kann zudem ergänzend alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen, sodass diese grundsätzlich nach der AV Isolation in Quarantäne sind; es bedarf keiner Einzelanordnung durch das Gesundheitsamt. Die Schule informiert die Betroffenen über die Entscheidung des Gesundheitsamtes. Die sich aus der AV Isolation ergebende Quarantäne für enge Kontaktpersonen kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Eine etwaige Freitestung liegt in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.
    • Schülerinnen und Schülern, die von der Quarantänepflicht1 ausgenommen sind, wird empfohlen, in dieser Zeit ihre Sozialkontakte so weit wie möglich einzuschränken.

Weitere Informationen zu Isolation bzw. Quarantäne

 

Wir bedanken uns erneut bei Ihnen und Ihrer Familie für Ihre Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie und wünschen Ihnen alles Gute!

 

Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

 

1 Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind gemäß der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation) seit 25.01.2022:

  • Geboosterte mit 3 Impfungen (zeitlich unbegrenzt)
  • Zweifach Geimpfte („frisch Geimpfte“ ab 15. Tag bis zum 90. Tag nach der 2. Impfung)
  • Genesene („frisch Genesene“ ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag nach positivem PCR-Test)
  • Genesene nach PCR-bestätigter Infektion und danach mindestens einer Impfung (zeitlich unbegrenzt)
  • Personen mit spezifischem Antikörpernachweis und danach mindestens einer Impfung (zeitlich unbegrenzt)
  • Geimpfte mit mindestens einer Impfung, die danach von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind (zeitlich unbegrenzt)
 

Notfall-Lernpakete in der Corona-Krise

Vorschläge verschiedener Apps und Links für die „Corona-Wochen“

 

Liebe Eltern,

anbei finden Sie eine Liste von Internet-Links, die Sie ihren Kindern zur Verfügung stellen können. Viele sind kostenfrei, bei manchen muss man sich mit einer Mail-Adresse anmelden. Natürlich gibt es darüber hinaus noch eine Vielzahl anderer APPs. Verwenden Sie aber bitte nur solche, die Sie auch selber im Vorfeld angeschaut haben.

Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, dass das Surfen im Internet auch Risiken beinhaltet und schauen Sie nach, ob Ihr Kind sich an die vereinbarten Regeln hält, die Sie zur Nutzung des Internets ausgemacht haben. 

 

 

Erweiterte Maskenpflicht und Testungen

November 2021

 

Die erweiterte Maskenpflicht auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung wurde bis auf Weiteres verlängert.

Außerdem dürfen Schüler*innen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben. Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden

  • durch einen Test, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird oder
  • durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest oder einen weiteren Test nach Amplifikationstechnik, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde.

Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nach wie vor nicht aus.

 

Die dem Testnachweis zugrundliegende Testung darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag bei einem PCR-Test oder einem weiteren Test mittels Amplifikationstechnik vor höchstens 48 Stunden, bei einem PoC-Antigentest vor höchstens 24 Stunden durchgeführt worden sein.

Künftig werden zusätzlich die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse intensiviert: Ab dem Tag, an dem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen eine Woche lang an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden oder vorliegen. Diese Regelung gilt für die ganze Klasse, der die infizierte Schülerin bzw. der infizierte Schüler angehört.

Schüler*innen, die nicht an den schulischen Testungen teilnehmen, müssen nach einem bestätigten Infektionsfall für die Teilnahme am Präsenzunterricht einen externen Testnachweis nach den Vorgaben des § 3 der 14. BayIfSMV erbringen. Externe Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.

 
Rahmen-Hygieneplan herunterladenMerkblatt - Krankheits- und Erkältungssymptome herunterladen
 

Schutzmaßnahmen

Für alle Schulkinder gilt die Testpflicht. Die Teilnahme an der Schuleingangsfeier und am Präsenzunterricht ist auch für Erstklässlerinnen und Erstklässler nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich!

Bitte lassen Sie Ihr Kind möglichst schon vor dem 14.09.2021 in einem Testzentrum oder in einer Apotheke testen. Legen Sie einen gültigen negativen Testnachweis (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest) am ersten Schultag vor.

Zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr 2021/22 gilt bis auf Weiteres Maskenpflicht – auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes. Grundschulkinder können auch Stoffmasken tragen.

 

Erster Schultag im Schuljahr 2021/2022

Am Dienstag, 14.09., starten die Jahrgangsstufen 2, 3 und 4 um 8 Uhr mit dem Unterricht. Dieser endet an den ersten drei Schultagen für alle Klassen um 11.15 Uhr.

 

Ab Freitag ist stundenplanmäßiger Unterricht.

 

Für die Erstklässsler beginnt der erste Schultag um 9 Uhr in der Stadtpfarrkirche, Kirchplatz 3, mit einem ökumenischen Schulanfangsgottesdienst, zu dem alle Kinder (unabhängig von der Religionszugehörigkeit!) mit ihren Eltern und Geschwistern eingeladen sind.

Danach treffen wir uns gegen 9.45 Uhr an der Schule. Alle Kinder betreten das Schulgelände zusammen mit ihren Angehörigen über den Garten. Der Mindestabstandes von 1,5 Meter ist einzuhalten!

Nach einer kurzen Begrüßung vor dem Schulhaus im Pausenhof gehen die Kinder mit ihren Lehrerinnen ins Klassenzimmer.

Der Unterricht endet in der gesamten ersten Schulwoche für die Erstklässler nach der 4. Schulstunde um 11.15 Uhr.

Die OGTS kann ab dem ersten Schultag besucht werden. Schulbusse fahren auch ab dem ersten Schultag.

 

Herzliche Grüße

 

Bärbel Brokmeier, Rektorin

 
Elternbrief zum Schulanfang
 
 

Danke!

Mai 2022

 

Das Kollegium der Grundschule Weißenhorn Nord hat sich sehr über den wunderschönen Maibaum gefreut.

Alle, die in diesem Schuljahr neu ins Kollegium kamen, waren sehr überrascht über diese schöne Tradition an unserer Schule, die nicht selbstverständlich ist.

 

Besonders gefreut haben sich dieses Jahr unsere Sekretärin und unser Hausmeister, deren Engagement im Gedicht besonders gewürdigt wurde.

 

Wir möchten uns ganz herzlich beim Elternbeirat für den schönen Baum und die stete Bereitschaft, sich in der Schule mit einzubringen, bedanken!